Kurzzusammenfassung
- Die Jagdzeiten in Bayern regeln genau, wann welche Wildarten bejagt werden dürfen – Grundlage ist das Bayerische Jagdgesetz in Verbindung mit dem Bundesjagdgesetz.
- Für jede Wildart gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die jährlich veröffentlicht und teils regional angepasst werden können.
- Spaziergänger, Mountainbiker und Hundebesitzer sollten Jagdgebiete mit Respekt behandeln, vor allem zur Dämmerung und in den Jagdmonaten – Hinweisschilder ernst nehmen!
Was regeln die Jagdzeiten in Bayern?
Die Jagdzeiten in Bayern sind gesetzlich festgelegt und bestimmen, wann Wildtiere bejagt werden dürfen und wann nicht. Sie dienen nicht nur der Wildbewirtschaftung, sondern sind ein zentrales Instrument des Naturschutzes und Artenschutzes. Dabei gelten sowohl das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als auch ergänzend das Bayerische Jagdgesetz (BayJG).
Was wird durch Jagdzeiten geregelt?
- Wann eine Jagd auf bestimmte Wildarten erlaubt ist.
- Wie lange die Schonzeiten zum Schutz der Fortpflanzung, Aufzucht und Ruhephase dauern.
- Welche Ausnahmen bei Wildschäden, Seuchen oder im Rahmen der Wildregulierung erlaubt sind.
- Die Verantwortung von Jägern, tierschutzgerecht, nachhaltig und waidgerecht zu handeln.
In Bayern gibt es rund 16.000 Jagdscheininhaber, die auf etwa 30.000 Jagdrevieren aktiv sind – meist im Rahmen eines Pachtverhältnisses. Die Jagdzeit ist also nicht nur rechtlich geregelt, sondern auch praktisch stark organisiert.
Wichtig für euch: Wer sich in Wäldern und Jagdrevieren bewegt – egal ob zum Wandern, Radeln oder Reiten – sollte die Jagdzeiten kennen, um Konflikte mit Jägern und Risiken zu vermeiden.
Jagdzeiten nach Wildart – Wann wird welches Tier gejagt?
Die Jagdzeiten in Bayern sind nach Wildart und Geschlecht genau definiert. Damit wird eine gezielte, nachhaltige Bejagung sichergestellt – besonders wichtig in Zeiten von Wildschäden oder beim Schutz bedrohter Arten.
Hier ist eine kompakte Übersicht der wichtigsten Wildarten:
Rehwild:
- Böcke: 1. Mai – 15. Oktober
- Ricken & Kitze: 1. September – 31. Januar
Rotwild (Hirsch):
- Hirsche: 1. August – 31. Januar
- Alttiere & Kälber: 1. September – 31. Januar
Damwild:
- Hirsche: 1. September – 31. Januar
- Alttiere & Kälber: 1. September – 31. Januar
Schwarzwild (Wildschwein):
- Ganzjährig bejagbar (außer führende Bachen)
Fuchs:
-
- August – 28. Februar
- Jungfüchse: ganzjährig (außer Schonzeit)
Dachs:
-
- August – 31. Oktober
Feldhase:
-
- Oktober – 31. Dezember
Muffelwild:
-
- August – 31. Januar
Diese Zeiten können durch behördliche Maßnahmen lokal angepasst werden – etwa bei Seuchengefahr (z. B. ASP bei Schwarzwild) oder bei regionalen Wildschäden in der Landwirtschaft.
Tipp für Jäger:innen: Führt immer die aktuelle Jagdzeitenverordnung mit – es gibt jährliche Anpassungen, die nicht automatisch bekannt sind.
Was gilt in den Schonzeiten – und welche Ausnahmen gibt es?
Schonzeiten schützen Wildtiere während sensibler Lebensphasen – vor allem während der Brunft, Trächtigkeit, Geburt und Jungenaufzucht. Sie sind zentraler Bestandteil einer ethisch verantwortungsvollen Jagd.
Warum sind Schonzeiten wichtig?
- Sie sichern den Fortbestand der Wildpopulationen.
- Sie schützen trächtige Tiere sowie führende Muttertiere und deren Nachwuchs.
- Sie ermöglichen Wildtieren, sich ungehindert zu entwickeln und Rückzugsräume zu nutzen.
Doch es gibt Ausnahmen, die unter bestimmten Bedingungen greifen:
- Ausnahmen bei Gefahr im Verzug (z. B. Verkehrssicherung, Wildschaden, Seuchenprävention).
- Bejagung außerhalb der Schonzeit mit Sondergenehmigung – z. B. zur Regulierung von Schwarzwildbeständen.
- Bei Nutzung von Jagdruhezeiten (z. B. in Schutzzonen oder Wildruhezonen) können zusätzliche Sperrzeiten gelten.
Wichtig für alle Naturfreunde: Auch wenn keine Jagd stattfindet – in der Schonzeit ist Ruhe im Wald besonders wichtig, damit Wildtiere ihren Lebenszyklus ungestört ausleben können.
Was sollten Spaziergänger und Naturfreunde in Jagdgebieten beachten?
Wer im Wald unterwegs ist – sei es zum Wandern, Reiten, Joggen oder Gassigehen – bewegt sich oft unbewusst durch Jagdreviere. Besonders zur Jagdzeit solltet ihr ein paar Grundregeln kennen, um sicher unterwegs zu sein und Wildtiere nicht unnötig zu stören.
Verhaltenstipps für Waldbesucher:
- Hinweisschilder ernst nehmen – bei Drückjagden oder Nachtjagden ist der Zugang zu gewissen Wegen eingeschränkt.
- Waldwege nicht verlassen, besonders in der Dämmerung.
- Hunde anleinen – auch „nur mal kurz schnüffeln lassen“ kann Wildtiere aufschrecken oder sogar gefährden.
- Lautstärke reduzieren – keine Musikboxen, keine lauten Unterhaltungen bei Sonnenauf- oder -untergang.
- Nachts Wald meiden – viele Jagden finden in den frühen Morgen- und Abendstunden statt.
- Keine Wildtiere anlocken oder füttern – das verändert ihr Verhalten und kann Jagderfolg oder Wildgesundheit beeinträchtigen.
Fazit: Mit etwas Rücksicht lassen sich Erholung und Jagdbetrieb gut miteinander vereinbaren. Die Natur gehört allen – aber mit Verantwortung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer legt die Jagdzeiten in Bayern fest?
Die Jagdzeiten ergeben sich aus dem Bundesjagdgesetz und dem Bayerischen Jagdgesetz. Das bayerische Umweltministerium veröffentlicht dazu regelmäßig Übersichten.
Darf Schwarzwild wirklich ganzjährig gejagt werden?
Ja – mit Ausnahme von Bachen mit Frischlingen. Ziel ist die Kontrolle der Population wegen Wildschäden und Seuchengefahr.
Was passiert bei Jagd in meinem Wandergebiet?
Achtet auf Schilder, informiert euch vorher (z. B. bei der Gemeinde) und bleibt auf Wegen – viele Jagden sind zeitlich und räumlich begrenzt.
Dürfen Jäger nachts jagen?
Ja – insbesondere auf Schwarzwild. Dabei gelten strenge Regeln zu Ausrüstung und Sicherheitsabständen.
Gibt es eine App oder Karte, um Jagdgebiete zu erkennen?
In einigen Regionen ja – z. B. über regionale Jagdverbände oder Forstverwaltungen. Es gibt zudem Apps für Outdoor-Aktivitäten mit aktuellen Jagdhinweisen.


